Rechtsprechung
BSG, 08.03.1977 - 11 RK 9/76 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,11706) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 27/76
Verfassungsmäßigkeit der beitragspflichtigen Krankenversicherung der Landwirte …
Soweit die Vorlage zulässig sei, habe der Senat - wie auch schon im Urteil vom 8. März 1977 - 11 Rk 9/76 - (USK 7721) im Blick auf Art. 3 Abs. 1 und Art. 20 GG dargelegt - keine verfassungsrechtlichen Bedenken. - LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - L 16 KR 212/05
Krankenversicherung
Das Bundessozialgericht (BSG) habe bereits im Jahre 1977 (Urt. vom 08.03.1977, Az.: 11 RK 9/76 den Nachrang der KVdR gegenüber der KV als landwirtschaftlicher Unternehmer bestätigt. Ebenfalls habe das BSG als zulässigen Maßstab für die Verbeitragung den Flächenwert anerkannt (Urt. vom 31.07.1980, USK 89255). - BSG, 13.12.1984 - 11 RK 7/83 Für die maßgebliche Zeit kann der Senat hinsichtlich der Versicherungspflicht den Kläger jedenfalls ohne weiteren Zusatz auf die schon vom LSG herangezogene Entscheidung des BVerfG vom 13. Juni 1979 (BVerfGE 51, 257) verweisen, in der das BVerfG - wie zuvor schon der Senat im Urteil vom 8. März 1977 (11 RK 9/76) - den Vorrang der KVdL vor der damals noch beitragsfreien Krankenversicherung der Rentner (? 3 KVLG) als mit dem GG vereinbar bezeichnet hat.
- BSG, 27.04.1977 - 3 RK 70/75 Schließlich läßt auch die Vorschrift des 5 5 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte den subsidiären Charakter der KVdR erkennen, weil sie der Krankenversicherung der Landwirte Vorrang einräumt (vgl. BSG, Urteil vom 8. März 1977 - 11 RK 9/76).